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In der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB berichten Vorstand und Aufsichtsrat über die Unternehmensführung. Sie umfasst neben der jährlichen Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken sowie weitere Aspekte der Unternehmensführung wie insbesondere eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat.
Vorstand und Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media AG erklären, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 15. Juni 2012 bekannt gemachten Fassung vom 15. Mai 2012 seit deren Bekanntgabe grundsätzlich entsprochen wird und in der Vergangenheit entsprochen wurde. Lediglich die folgenden Kodexempfehlungen wurden und werden nicht angewendet:
Die ProSiebenSat.1 Media AG beabsichtigt, den Empfehlungen der „Regierungskommission
Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am
15. Juni 2012 bekannt gemachten Fassung vom 15. Mai 2012 mit den oben erwähnten Ausnahmen
auch in Zukunft zu entsprechen.
Vorstand und Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media AG erklären ferner, dass im Zeitraum seit
Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom März 2012 bis zur Bekanntgabe der Empfehlungen
der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom
15. Mai 2012 im Bundesanzeiger am 15. Juni 2012 den von dem Bundesministerium der Justiz
im Bundesanzeiger bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher
Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 26. Mai 2010, bekannt gemacht im Bundesanzeiger
am 2. Juli 2010, mit allen oben genannten Ausnahmen sowie ferner mit folgender
Ausnahme entsprochen wurde:
Im März 2013
Vorstand und Aufsichtsrat der
ProSiebenSat.1 Media AG
Die Einhaltung von Verhaltensregeln, Gesetzen und Richtlinien wird bei der ProSiebenSat.1 Group durch einen Verhaltenskodex mit konzernweiter Gültigkeit sichergestellt. Dieser sogenannte „Code of Compliance” legt die fundamentalen Prinzipien und die wichtigsten Richtlinien und Handlungsweisen für das Verhalten im Geschäftsleben fest. Gerade in geschäftlichen, rechtlichen oder ethischen Konfliktsituationen dient er Mitarbeitern und Führungskräften der ProSiebenSat.1 Group als wertvolle Hilfestellung. Die Einhaltung des Code of Compliance wird sorgfältig überwacht. Die konzernweite Umsetzung des Verhaltenskodex wird vom Compliance-Beauftragten in enger Zusammenarbeit mit den Bereichen Human Resources, Group Controlling und Legal Affairs begleitet. Der Code of Compliance kann im Internet unter www.prosiebensat1.com/de/unternehmen/corporate-governance/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung heruntergeladen werden.
Dem Vorstand gehören nach den Vorgaben der Satzung ein oder mehrere Mitglieder an. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt der Aufsichtsrat. Zum 31. Dezember 2012 bestand der Vorstand der ProSiebenSat.1 Media AG aus fünf Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören satzungsgemäß neun Mitglieder an, die sämtlich von der Hauptversammlung zu wählen sind. Als sogenanntes Tendenzunternehmen unterliegt die Gesellschaft nicht der Mitbestimmung.
Jedes Vorstandsmitglied verantwortet einen eigenen Zuständigkeitsbereich, über den es
seine Vorstandskollegen laufend unterrichtet. Die Zusammenarbeit und Zuständigkeiten der
Vorstandsmitglieder werden durch eine Geschäftsordnung geregelt, die der Aufsichtsrat für
den Vorstand erlassen hat. Sitzungen des Gesamtvorstands finden in der Regel wöchentlich
statt und werden vom Vorstandsvorsitzenden geleitet. In den Sitzungen werden unter anderem
Beschlüsse zu Maßnahmen und Geschäften gefasst, die nach der Geschäftsordnung des
Vorstands die Zustimmung des Gesamtvorstands erfordern. Um Beschlüsse treffen zu können,
müssen mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen.
Beschlüsse des Gesamtvorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Im Falle einer Stimmengleichheit
entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden. Bei wesentlichen Ereignissen
kann jedes Vorstandsmitglied sowie der Aufsichtsrat eine außerordentliche Sitzung des
Gesamtvorstands einberufen. Beschlüsse des Vorstands können auch außerhalb von Sitzungen
durch mündliche, telefonische oder schriftliche Abstimmung sowie durch Abstimmung in
Textform gefasst werden. Zu jeder Sitzung des Gesamtvorstands sowie zu jeder außerhalb
einer Sitzung erfolgten Beschlussfassung wird ein schriftliches Protokoll angefertigt. Dieses
Protokoll wird in der darauffolgenden Sitzung dem Gesamtvorstand zur Genehmigung vorgelegt
und vom Vorstandsvorsitzenden unterzeichnet. Zusätzlich zu den regelmäßigen Sitzungen
des Vorstands findet mindestens ein Strategie-Workshop im Jahr statt. Im Rahmen solcher
Workshops werden strategische Zielsetzungen konzernweit priorisiert und gemeinsam mit
leitenden Angestellten aus verschiedenen Unternehmensbereichen die Strategie für das laufende
Geschäftsjahr entwickelt.
Näheres zur Arbeitsweise des Vorstands wird in der vom Aufsichtsrat festgelegten Geschäftsordnung
für den Vorstand geregelt, die insbesondere auch den Geschäftsverteilungsplan und
die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten regelt.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend schriftlich sowie in den quartalsweise
stattfindenden Aufsichtsratssitzungen über die Planung, die Geschäftsentwicklung
und die Lage des Konzerns einschließlich des Risikomanagements sowie über Fragen der Compliance.
Bei wesentlichen Ereignissen wird gegebenenfalls eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung
einberufen. Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand in Strategie und Planung sowie in alle Fragen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Die Geschäftsordnung
des Vorstands sieht für bedeutende Geschäftsvorgänge Zustimmungsvorbehalte zugunsten
des Aufsichtsrats vor. So ist beispielsweise für die Festlegung der Jahresplanung,
größere Akquisitionen oder Investitionen in Programmlizenzen die Zustimmung des Aufsichtsrats
erforderlich. Nähere Informationen zur Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat
und zu wichtigen Beratungsthemen im Geschäftsjahr 2012 sind im Bericht des Aufsichtsrats
zu finden.
Der Aufsichtsrat hält mindestens zwei Sitzungen pro Kalenderhalbjahr ab. Für seine Arbeit hat
sich der Aufsichtsrat in Ergänzung zu den Vorgaben der Satzung eine Geschäftsordnung gegeben:
Danach koordiniert der Aufsichtsratsvorsitzende die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen
Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Der Aufsichtsrat fasst seine
Beschlüsse in der Regel in Sitzungen. Auf Anweisung des Aufsichtsratsvorsitzenden können
Beschlüsse jedoch auch in Telefon- oder Videokonferenzen oder außerhalb einer Sitzung gefasst
werden. Ebenfalls zulässig ist eine Beschlussfassung durch eine Kombination von Stimmabgaben
in Sitzungen mit anderen Formen der Stimmabgabe.
Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder an der
Abstimmung teilnimmt. Beschlussfassungen des Aufsichtsratsgremiums werden grundsätzlich
mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht das Gesetz eine andere
Mehrheit vorschreibt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden,
bei dessen Nichtteilnahme die des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden.
Die Aufsichtsratssitzungen werden protokolliert, das Protokoll wird vom Aufsichtsratsvorsitzenden
unterzeichnet. Beschlüsse, die außerhalb von Sitzungen gefasst werden, werden
ebenfalls schriftlich festgehalten. Eine Kopie des Protokolls bzw. der außerhalb einer Sitzung
gefassten Beschlüsse wird unverzüglich an alle Mitglieder des Aufsichtsrats versendet. Die Aufsichtsratsmitglieder,
die an der Sitzung oder der Beschlussfassung teilgenommen haben, können
innerhalb eines Monats nach Versand gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden schriftlich
Widerspruch einlegen. Andernfalls gilt das Protokoll bzw. der Beschluss als genehmigt.
Herr Prof. Dr. Harald Wiedmann, der zugleich Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist, erfüllt
als unabhängiges und sachverständiges Mitglied die Anforderungen nach §§ 100 Abs. 5, 107
Abs. 4 AktG und Ziffer 5.3.2 Sätze 2 und 3 DCGK.
Jedes Aufsichtsratsmitglied hat Interessenkonflikte, insbesondere solche, die etwa aufgrund
einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen
Geschäftspartnern entstehen könnten, unverzüglich dem Präsidialausschuss des Aufsichtsrats
mitzuteilen.
Entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.6 des DCGK führt der Aufsichtsrat regelmäßig eine
Effizienzprüfung durch. Wesentliche Themen sind unter anderem das Selbstverständnis des
Aufsichtsrats, die Organisation seiner Tätigkeit, die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder,
die Behandlung von potenziellen Interessenkonflikten sowie die Besetzung der Ausschüsse. Insgesamt
kam der Aufsichtsrat zu einem positiven Ergebnis.
Der Vorstand hat keine Ausschüsse eingerichtet; der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2012 drei Ausschüsse eingesetzt. Die Besetzung der Aufsichtsratsausschüsse erfolgt durch den Aufsichtsrat. Bei der Auswahl der Ausschussmitglieder werden potenzielle Interessenkonflikte der Aufsichtsratsmitglieder und die jeweilige berufliche Qualifikation berücksichtigt. Nachfolgend finden sich nähere Angaben zu den Mitgliedern der Ausschüsse des Aufsichtsrats.
Götz Mäuser | ist seit 1997 Partner bei Permira Beteiligungsberatung GmbH (Permira). Während seiner Tätigkeit bei Permira hat er unter anderem das Media-Team aufgebaut und verschiedene Transaktionen begleitet, darunter Cognis, debitel, Jet Aviation und ProSiebenSat.1. Götz Mäuser begann seine Karriere als Berater bei McKinsey & Co., wo er sechs Jahre in Deutschland und Brasilien tätig war. Götz Mäuser ist Diplom-Kaufmann. Er hat Betriebswirtschaftslehre in Hamburg und Köln studiert und erlangte zusätzlich zu seinem deutschen Abschluss den Master of Business Administration an der New York University, Stern School of Business. |
Johannes P. Huth | ist Partner bei Kohlberg Kravis Roberts & Co. Ltd. (KKR) und verantwortet das operative Geschäft in Europa, dem Mittleren Osten und Afrika. Vor seiner Tätigkeit bei KKR war er Mitglied des Management Committee der Investcorp Group. Von 1986 bis 1991 war er Vice President in den M&A-Abteilungen von Salomon Brothers in London und New York. Johannes P. Huth begleitete verschiedene Transaktionen, darunter Wincor Nixdorf, MTU Aero Engines, Kion Group und ProSiebenSat.1. Er hat sein Bachelor-Studium an der London School of Economics mit Auszeichnung abgeschlossen und erlangte einen Master of Business Administration an der Universität von Chicago. |
Drs. Fred Th. J. Arp | ist seit 2005 Finanzvorstand bei der Telegraaf Media Groep N.V. Zuvor war er Partner bei Deloitte & Touch sowie Director der N.V. Holdingmaatschappij De Telegraaf. Drs. Fred Th. J. Arp hat an der Erasmus University in Rotterdam studiert und ist staatlich anerkannter Wirtschaftsprüfer. Er hält Mandate bei Wereldhave N.V., Stichting-Telegraafpensoensfonds 1959 sowie bei Stichting Africa Interactive Media. |
Gregory Dyke | hat in leitender Funktion bei verschiedenen Konzernen gearbeitet, unter anderem als CEO bei Pearson Television und London Weekend Television sowie als Generaldirektor bei der BBC . Er ist heute freiberuflich als Medienberater tätig. Gregory Dyke ist zudem Kanzler der Universität York und hält Mandate bei HIT Entertainment Ltd. (Chairman), des Brentford FC (Non-Executive Chairman) sowie des British Film Institute (Chairman). Er studierte an der Universität York in England Politikwissenschaften. |
Stefan Dziarski | arbeitet seit 2007 bei der Permira Beteiligungsberatung GmbH in Frankfurt und konzentriert sich auf die Sektoren Industrials und TMT. Zuvor war Stefan Dziarski vier Jahre im Investmentbanking von Salomon Smith Barney/Citigroup in New York und Hongkong tätig. Dort war er in eine Vielzahl von M&A-Transaktionen und Kapitalmarkttransaktionen im TMT-Sektor involviert. Stefan Dziarski hält einen Abschluss als Diplom-Kaufmann in Betriebswirtschaftslehre der European Business School, Oestrich-Winkel. Darüber hinaus hat er Auslandssemester in Thunderbird, School of Global Management, Arizona/USA , und an der National University of Singapore, Singapur, verbracht. |
Philipp Freise | leitet als Partner das europaweite Mediengeschäft von KKR, wo er seit 2001 tätig ist. Er begann seine berufliche Laufbahn als Berater bei McKinsey & Co. in Frankfurt am Main und New York. Philipp Freise hat einen Diplomstudiengang an der WHU, Otto Beisheim School of Management in Koblenz absolviert. Er ist Diplom-Kaufmann und hält zudem einen Master of Business Administration, den er an der McCombs School of Business der University of Texas erworben hat. |
Lord Clive Hollick | ist seit 1991 Mitglied des House of Lords und Gründer des Institute for Public Policy Research. Er übte verschiedene Führungsaufgaben aus, unter anderem führte er von 1996 bis 2005 als Vorstandsvorsitzender die Geschäfte der United Business Media. In den Jahren 2005 bis 2010 war er bei KKR tätig, zuletzt als Senior Advisor. Lord Clive Hollick hielt zudem Aufsichtsratsmandate verschiedener Unternehmen, unter anderem das Amt des Vorsitzenden bei der SBS Broadcasting Group und dem South Bank Centre (Chairman). Er hält derzeit Mandate bei Diageo Plc. (Non-Executive Senior Director), BMG Music Rights Management GmbH (Non-Executive Director) und Honeywell International Inc. (Non-Executive Director). Lord Clive Hollick hat an der Nottingham University in Großbritannien studiert und promoviert. |
Dr. Jörg Rockenhäuser | leitet das deutsche Büro der Permira Beteiligungsberatung GmbH in Frankfurt. Er ist dort Mitglied des weltweiten Boards und Mitglied des Investment Committees. Jörg Rockenhäuser studierte Betriebswirtschaftslehre an der Universität Münster und hat an der Universität Bochum promoviert. Vor seinem Einstieg bei Permira im Jahr 2001 war er Principal bei A.T. Kearney. Zudem ist er Mitglied des Board of Directors von Netatim, des Boards der American Chamber of Commerce in Germany e.V. sowie des Beirats der Off Road Kids Stiftung. |
Prof. Dr. Harald Wiedmann | ist als Of Counsel bei Gleiss Lutz Hootz Hirsch Partnergesellschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern tätig. Er ist zudem Honorarprofessor für Internationale Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Technischen Universität Berlin und an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Er ist ehemaliger Vorstandssprecher der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und war Chairman bei KPMG Europe; bis 2007 war er Präsident des Deutschen Standardisierungsrats. Prof. Dr. Harald Wiedmann studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen und München und besitzt eine Zulassung als Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. |
Die Aufsichtsratsausschüsse kommen in der Regel quartalsweise zu Sitzungen zusammen. Den
Ausschüssen sind, soweit gesetzlich zulässig, verschiedene Aufgaben des Aufsichtsrats zur
Beschlussfassung übertragen, insbesondere die Zustimmung zu bestimmten Maßnahmen der
Geschäftsführung. Ein Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte — mindestens
aber drei Mitglieder — an der Beschlussfassung teilnehmen. Beschlüsse in den Ausschüssen werden
grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet
die Stimme des Ausschussvorsitzenden. Zu jeder Ausschusssitzung wird ein schriftliches
Protokoll angefertigt und vom Ausschussvorsitzenden unterzeichnet. Auch Beschlussfassungen
außerhalb von Sitzungen werden schriftlich festgehalten. Sitzungsprotokolle und Beschlussfassungen
werden an alle Mitglieder des jeweiligen Ausschusses versendet. Sie gelten als genehmigt,
wenn kein Ausschussmitglied, das an der Sitzung oder der Beschlussfassung teilgenommen
hat, dessen Inhalt innerhalb von einer Woche nach Zustellung widerspricht. Die Ausschussvorsitzenden
berichten in den Aufsichtsratssitzungen über die Arbeit in den Ausschüssen.
Der Finanzvorstand und der Abschlussprüfer nehmen regelmäßig an den Sitzungen des Prüfungsausschusses
teil. Darüber hinaus lädt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bei
Bedarf insbesondere leitende Angestellte aus den Bereichen Finanzen und Bilanzierung zu
Informationszwecken ein. Mindestens einmal im Jahr tagt der Prüfungsausschuss in Abwesenheit
von Vorstandsmitgliedern. Für seine Arbeit hat der Aufsichtsrat dem Prüfungsausschuss
eine Geschäftsordnung gegeben.
1Er folgt auf Robin Bell-Jones, Partner bei Permira Advisers LLP. 2Er folgt auf Herman van Campenhout, Vorstandsvorsitzender der Telegraaf Media Groep N.V. | |
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Präsidialausschuss | Götz Mäuser (Mit-Vorsitzender), Johannes P. Huth (Mit-Vorsitzender), Stefan Dziarski1, Philipp Freise, Lord Clive Hollick, Dr. Jörg Rockenhäuser |
Prüfungsausschuss | Prof. Dr. Harald Wiedmann (Vorsitzender und unabhängiger Finanzexperte i.S.d. §§ 100 Abs. 5, 107 Abs. 4 AktG und Ziffer 5.3.2 Sätze 2 und 3 DCGK), Götz Mäuser, Johannes P. Huth, Stefan Dziarski1, Philipp Freise |
Personalausschuss | Götz Mäuser (Vorsitzender), Johannes P. Huth, Gregory Dyke, Drs. Fred Th. J. Arp2 |
Vorstand und Aufsichtsrat sehen eine gute Corporate Governance als wesentlichen Bestandteil
einer verantwortungsvollen, transparenten und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichteten
Unternehmensführung und -kontrolle an.
Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) wurde ein Standard für eine transparente
Kontrolle und Steuerung von Unternehmen etabliert, der sich insbesondere an den Interessen
der Aktionäre orientiert. Viele der im DCGK enthaltenen Grundsätze zur Unternehmensführung
werden bereits seit langer Zeit bei ProSiebenSat.1 gelebt. Einzelne Themen betreffend
die Corporate Governance bei der ProSiebenSat.1 Media AG werden in der Erklärung zur Unternehmensführung
gemäß § 289a HGB näher dargestellt; diese enthält insbesondere die jährliche
Entsprechenserklärung, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und eine
Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Ergänzende Ausführungen finden
Sie im nachfolgenden Corporate-Governance-Bericht nach Ziff. 3.10 DCGK.
Die ProSiebenSat.1 Media AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Deutschland.
Den Gestaltungsrahmen für die Corporate Governance geben somit neben dem DCGK das deutsche
Recht, insbesondere das Aktien- und Kapitalmarktrecht sowie die Satzung der ProSiebenSat.1
Media AG vor.
Der Compliance-Beauftragte der ProSiebenSat.1 Media AG verantwortet die Umsetzung der
Corporate-Governance-Grundsätze, die Überwachung der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben sowie
die Dokumentation dieser Prozesse. Zu seinen Aufgaben gehört auch, sich stetig über gesetzliche
Neuerungen zu informieren und die Diskussion in der Öffentlichkeit zu verfolgen.
Die ProSiebenSat.1 Media AG hat als deutsche Aktiengesellschaft drei Organe: Hauptversammlung,
Aufsichtsrat und Vorstand. Deren Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus dem Aktiengesetz
und der Satzung der ProSiebenSat.1 Media AG.
Das deutsche Aktienrecht sieht eine klare personelle Trennung zwischen Führungs- und Kontrollorgan
vor: Leitungsorgan ist der Vorstand, der vom Aufsichtsrat bei der Unternehmensführung
überwacht und beraten wird. Alle Geschäfte und Entscheidungen, die für das Unternehmen
von grundlegender Bedeutung sind, werden in enger Abstimmung des Vorstands mit dem
Aufsichtsrat abgewickelt. Dazu ist eine offene Kommunikation und enge Kooperation zwischen
den Organen von besonderer Bedeutung. Zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat und
deren Zusammenwirken wird in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB
berichtet, die sowohl im Internet unter www.prosiebensat1.com/de/unternehmen/corporate-governance/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung abrufbar als auch im Geschäftsbericht. Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
wird im Vergütungsbericht erläutert, der Teil des Konzernlageberichts ist (siehe Geschäftsbericht).
Die Aktionäre nehmen ihre Mitverwaltungs- und Kontrollrechte auf der Hauptversammlung
wahr. Jede Stammaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Vorzugsaktien
sind — vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften — nicht mit einem Stimmrecht ausgestattet.
Sie vermitteln gemäß § 19 der Satzung der ProSiebenSat.1 Media AG jedoch ein Vorrecht
bei der Gewinnverteilung und damit einen höheren Dividendenanspruch. Die Aktionäre der Gesellschaft
werden mit der Einladung zur Hauptversammlung über die einzelnen Tagesordnungspunkte
und die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat fristgerecht informiert.
Auch Directors’-Dealings-Meldungen nach § 15a WpHG werden unverzüglich nach deren Eingang im Internet veröffentlicht. Im Geschäftsjahr 2012 und nach Ende der Berichtsperiode bis zum 27. Februar 2013 wurden der ProSiebenSat.1 Media AG gemäß § 15a WpHG folgende Geschäfte von Personen mit Führungsaufgaben oder ihnen nahestehenden Personen in Aktien der Gesellschaft bzw. sich auf Aktien der Gesellschaft beziehenden Finanzinstrumenten gemeldet.
Name, Vorname | Grund der Mitteilung | Bezeichnung des Finanzinstruments | Kauf/ Verkauf | Datum/Ort | Stückzahl | Kurs/Preis in Euro | Geschäftsvolumen in Euro |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ebeling, Thomas | Mitteilung aufgrund eigener Führungsaufgaben | ProSiebenSat.1-Vorzugsaktie | Verkauf | 2. März 2012/ außerbörslich | 105.000 | 19,35 | 2.031.750 |
Salzmann, Axel | Mitteilung aufgrund eigener Führungsaufgaben | ProSiebenSat.1-Vorzugsaktie | Verkauf | 2. März 2012/ außerbörslich | 60.000 | 19,35 | 1.161.000 |
Albert, Conrad | Mitteilung aufgrund eigener Führungsaufgaben | ProSiebenSat.1-Vorzugsaktie | Verkauf | 2. März 2012/ außerbörslich | 42.000 | 19,35 | 812.700 |
Dr. Wegner, Christian | Mitteilung aufgrund eigener Führungsaufgaben | ProSiebenSat.1-Vorzugsaktie | Verkauf | 2. März 2012/ außerbörslich | 42.000 | 19,35 | 812.700 |
Ebeling, Thomas | Mitteilung aufgrund eigener Führungsaufgaben | ProSiebenSat.1-Vorzugsaktie | Verkauf | 5. März 2012/ Xetra, Frankfurt | 418 | 19,56 | 8.176,08 |
Ebeling, Thomas | Mitteilung aufgrund eigener Führungsaufgaben | ProSiebenSat.1-Vorzugsaktie | Verkauf | 8. März 2012/ Xetra, Frankfurt | 100.000 | 19,300006 | 1.930.000,60 |
Ebeling, Thomas | Mitteilung aufgrund eigener Führungsaufgaben | ProSiebenSat.1-Vorzugsaktie | Verkauf | 8. März 2012/ Xetra, Frankfurt | 40.804 | 19,500025 | 795.679,02 |
Ebeling, Thomas | Mitteilung aufgrund eigener Führungsaufgaben | ProSiebenSat.1-Vorzugsaktie | Verkauf | 9. März 2012/ Xetra, Frankfurt | 29.582 | 19,77026 | 584.843,83 |
Ebeling, Thomas | Mitteilung aufgrund eigener Führungsaufgaben | ProSiebenSat.1-Vorzugsaktie | Verkauf | 9. März 2012/ Xetra, Frankfurt | 59.196 | 19,502489 | 1.154.469,34 |
Ebeling, Thomas | Mitteilung aufgrund eigener Führungsaufgaben | ProSiebenSat.1-Vorzugsaktie | Verkauf | 14. März 2012/ Xetra, Frankfurt | 203 | 19,95 | 4.049,85 |
Ebeling, Thomas | Mitteilung aufgrund eigener Führungsaufgaben | ProSiebenSat.1-Vorzugsaktie | Verkauf | 16. März 2012/ Xetra, Frankfurt | 50.000 | 19,500448 | 975.022,40 |
Ebeling, Thomas | Mitteilung aufgrund eigener Führungsaufgaben | ProSiebenSat.1-Vorzugsaktie | Verkauf | 26. März 2012/ Xetra, Frankfurt | 33.476 | 19,44286 | 650.869,18 |
Ebeling, Thomas | Mitteilung aufgrund eigener Führungsaufgaben | ProSiebenSat.1-Vorzugsaktie | Verkauf | 27. März 2012/ Xetra, Frankfurt | 16.321 | 19,40 | 316.627,40 |
Ebeling, Thomas | Mitteilung aufgrund eigener Führungsaufgaben | ProSiebenSat.1-Vorzugsaktie | Verkauf | 30. Januar 2013/ Xetra, Frankfurt | 300.000 | 25,1232 | 7.536.960,00 |
Albert, Conrad | Mitteilung aufgrund eigener Führungsaufgaben | ProSiebenSat.1-Vorzugsaktie | Verkauf | 31. Januar 2013/ Xetra, Frankfurt | 4.180 | 25,27 | 105.628,60 |